FAQ

Häufige Fragen zum Crowdinvestment von Katjes Greenfood

Aufgrund einer internen Systemumstellung haben wir die Zusammenarbeit mit unserem bisherigen technischen Dienstleister beendet. Das Investorenportal steht daher leider nicht mehr zur Verfügung. Bei individuellen Anliegen steht Ihnen jedoch unser Investor-Relations-Team gerne zur Verfügung.

Für weitere Informationen können Sie sich zudem gerne in unseren Investorenverteiler eintragen.

Die Steuerbescheinigungen für das Jahr 2025 werden voraussichtlich bis Ende des ersten Quartals 2026 automatisiert durch die Zahlstelle erstellt und postalisch versendet.

Nein, das ist im Rahmen dieses Crowdinvestments leider nicht möglich. Die zugrundeliegende Abwicklungsstelle ist nicht an das Kontrollverfahren für Freistellungsaufträge nach § 44a EStG angebunden. Die abgeführte Kapitalertragsteuer kann jedoch im Rahmen Ihrer persönlichen Steuererklärung geltend gemacht werden.

Die Kapitalerträge aus Ihrem Investment werden automatisch versteuert und regelmäßig von der Zahlstelle an das Finanzamt übermittelt. Sofern eine Rückerstattung der Kapitalertragsteuer möglich ist (z. B. bei Nichtausschöpfung des Sparerpauschbetrags), kann diese im Rahmen Ihrer persönlichen Steuererklärung geltend gemacht werden.

Eine Steuerbescheinigung wird zu Dokumentationszwecken erstellt, ist aber in der Regel nur erforderlich, wenn sie vom Finanzamt ausdrücklich angefordert wird.

Die nachfolgenden Zahlungen sind gemäß den vertraglichen Bedingungen vorgesehen:

  • 31.12.2026: Zinszahlung in Höhe von 5,0 % p.a.
  • 31.12.2026: Rückzahlung des investierten Kapitals
  • Zusätzlich: Bonuszins in Höhe von 5,0 % (Bedingung erfüllt durch den Börsengang der Veganz Group AG am 10.11.2021)

Details entnehmen Sie bitte dem Vermögensanlagen-Informationsblatt.

Ja. Katjes Greenfood ist seit dem 31.12.2024 berechtigt, das Darlehen mit einer Frist von drei Monaten zum 30.06. oder 31.12. ordentlich zu kündigen.

Details entnehmen Sie bitte dem Vermögensanlagen-Informationsblatt (PDF).

Für den postalischen Versand der Steuerbescheinigungen verwenden wir die bei Zeichnung angegebene oder eine später durch Sie mitgeteilte, geänderte Adresse. Für Auszahlungen nutzen wir die Bankverbindung, auf die bereits Zinsen ausgezahlt wurden.

Falls sich Ihre Daten kürzlich geändert haben und Sie uns diese noch nicht mitgeteilt haben, bitten wir um eine kurze Nachricht per E-Mail an unser Investor-Relations-Team. So stellen wir sicher, dass alles korrekt hinterlegt ist.

Zins- und Rückzahlungen erfolgen fristgerecht und automatisch gemäß den vertraglich vereinbarten Terminen. Sie müssen hierfür nichts weiter veranlassen. Eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt dabei nicht.

Folgende Auszahlungen stehen nach aktueller Planung noch aus:

  • 31.12.2026: Zinszahlung in Höhe von 5,0 % p.a.
  • 31.12.2026: Rückzahlung des investierten Kapitals
  • Zusätzlich mit Rückzahlung: Bonuszins in Höhe von 5,0 % (Bedingung erfüllt durch den Börsengang der Veganz Group AG am 10.11.2021)

Bitte beachten Sie, dass Katjes Greenfood als Emittentin seit dem 31.12.2024 berechtigt ist, das Darlehen mit einer Frist von drei Monaten zum 30.06. oder 31.12. ordentlich zu kündigen.

Details entnehmen Sie bitte dem Vermögensanlagen-Informationsblatt (PDF).

Bei Fragen steht Ihnen unser Investor-Relations-Team selbstverständlich gerne zur Verfügung.