Anleihe-Umtausch 2026

Informationen zum Umtausch für Inhaber der Schuldverschreibungen 2022/2027

Am 23. September 2026 hat die Katjesgreenfood GmbH & Co. KG allen Inhabern der Anleihe 2022/2027 (WKN: A30V3F / ISIN: DE000A30V3F1) ein freiwilliges öffentliches Umtauschangebot einschließlich einer Mehrerwerbsoption der neuen Anleihe 2026/2031 (WKN: A5GS6W / ISIN: NO0013759555, Zinsspanne: mindestens 7,75 % bis maximal 8,50 % p.a.) unterbreitet.

Allen Personen, die derzeit Schuldverschreibungen der Anleihe 2022/2027 halten, wird die Möglichkeit gegeben, der Emittentin ihre Anleihen anzubieten und im Falle einer Zuteilung des Umtauschangebots im Umtauschverhältnis 1:1 Schuldverschreibungen der Anleihe 2026/2031 zzgl. aufgelaufener Stückzinsen sowie einem Barausgleichsbetrag in Höhe von 17,50 EUR je 1.000,00 EUR der Umtauschdarlehensforderung zu erhalten. Die Umtauschfrist läuft vom 23. September bis 15. Oktober 2026.

Der Umtausch erfolgt über die jeweilige Haus- oder Depotbank. Anleihegläubiger werden dazu von den Instituten gesondert angeschrieben.

Weitere Informationen zum Anleihe-Umtausch finden Sie in den beigefügten Unterlagen sowie in unserem Frage-Antwort-Katalog.

Sie sind Inhaber des Crowdfunding-Nachrangdarlehens 2021/2026?

 

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne auch direkt an uns wenden → Kontaktdetails

Häufige Fragen zum Umtauschangebot 2026

Katjes Greenfood verfügt über ein attraktives Beteiligungsportfolio mit starken Marken in strukturell wachsenden Better-for-You-Segmenten, eine starke Eigentümerbasis mit den langfristig orientierten Eigentümern der familiengeführten Katjes-Gruppe, eine hohe finanzielle Flexibilität dank einer breiten Liquiditätsbasis und werthaltiger Beteiligungen sowie einen sehr guten Track Record am Kapitalmarkt.

Inhaber der Anleihe 2022/2027, die einen Umtauschauftrag innerhalb der Umtauschfrist im Rahmen des Umtauschangebots erteilen, erhalten im Fall der Annahme ihres Umtauschauftrags durch die Emittentin für jede umgetauschte Schuldverschreibung der Anleihe 2022/2027 eine Schuldverschreibung der neuen Anleihe 2026/2031 zuzüglich der aufgelaufenen Stückzinsen sowie einen Barausgleichsbetrag in Höhe von 17,50 EUR je 1.000,00 EUR der Umtauschschuldverschreibung. Die Umtauschprämie liegt damit deutlich über dem Barausgleichsbetrag von 10,00 EUR je Schuldverschreibung bei einer vorzeitigen Rückzahlung zum oder nach dem 29. November 2026.

Innerhalb der Umtauschfrist erhalten Inhaber der Anleihe 2022/2027 (ISIN: DE000A30V3F1) in der Regel über ihre jeweilige Depotbank ein entsprechendes Angebotsformular in die Anleihe 2026/2031 (ISIN NO0013759555) zum Umtausch bereitgestellt. Dieses müssen Inhaber der Anleihe 2022/2027 innerhalb der Umtauschfrist (23. September bis 15. Oktober 2026, 18:00 Uhr MESZ; vorbehaltlich einer Verlängerung oder Verkürzung des Angebotszeitraums) bei ihrer Depotbank einreichen.

Bitte beachten:

  • Manche Depotbanken setzen das Ende der Umtauschfrist früher an, um die interne Bearbeitung zu gewährleisten. Achten Sie daher bitte auf die von Ihrer Bank zur Verfügung gestellten Informationen.
  • Die Bearbeitungsdauer für die Zustellung des Umtauschangebots kann abhängig von der depotführenden Stelle bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.

Weitergehende Informationen zum Umtausch und zur Umtauschfrist finden Sie im Anleihe-Umtauschangebot 2026 sowie den weiteren in dieser Rubrik verlinkten Dokumenten.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen auch telefonisch unter der Hotline +49 221-91 40 97 16 (Mo. – Fr. von 9 bis 18 Uhr) oder per E-Mail unter investors@katjesgreenfood.de zur Verfügung.

Alle Inhaber der Anleihe 2022/2027 sind zur Teilnahme am Umtausch berechtigt. Es besteht keine Verpflichtung, am Umtausch teilzunehmen. Inhaber der Anleihe 2022/2027, die nicht am Umtausch teilnehmen, erhalten weiterhin den bisherigen Zinssatz in Höhe von 8,00 % p.a. Die Emittentin hat jedoch die Möglichkeit und Absicht, die Anleihe 2022/2027 vorzeitig zu kündigen und zurückzuzahlen.

Das Umtauschverhältnis beträgt im Falle einer Zuteilung des Umtauschangebots 1:1. Das bedeutet, dass Inhaber der Anleihe 2022/2027 für jede umgetauschte Schuldverschreibung der Anleihe 2022/2027 eine Schuldverschreibung der neuen Anleihe 2026/2031 erhalten werden. Darüber hinaus werden die aufgelaufenen Stückzinsen gezahlt sowie ein Barausgleichsbetrag in Höhe von 17,50 EUR je 1.000,00 EUR der Umtauschschuldverschreibung.

Zusätzlich haben Teilnehmer des Umtauschangebots die Möglichkeit, mittels einer Mehrerwerbsoption ein Angebot zur Zeichnung weiterer Schuldverschreibungen der neuen Anleihe 2026/2031 gegen Zahlung des Nennbetrags abzugeben.

Ja, es kann auch nur eine bestimmte Anzahl der Schuldverschreibung umgetauscht werden. Dies kann auf dem entsprechenden Angebotsformular angegeben werden. Dabei ist aber die Mindeststückelung von 1.000,00 EUR zu beachten. Zudem muss das Volumen des Umtauschauftrags durch den Nennbetrag der Schuldverschreibungen teilbar sein (also ein Vielfaches von 1.000 EUR betragen).

Ja, das ist möglich. Inhaber der Anleihe 2022/2027, die am Umtauschangebot teilnehmen, können darüber hinaus ein Angebot zum Erwerb weiterer Schuldverschreibungen der Anleihe 2026/2031 abgeben („Mehrerwerbsoption“).

Zudem ist eine Zeichnung im Rahmen des Öffentlichen Angebots über unsere Website sowie die Zeichnungsfunktionalität DirectPlace der Deutschen Börse (das heißt i.d.R. im Wege eines entsprechenden Auftrags über die eigene Hausbank bzw. Depotbank) im Zeitraum von 23. September bis 19. Oktober 2026 möglich (vorbehaltlich einer Verlängerung oder Verkürzung des Angebotszeitraums).

Weitere Informationen zu den Zeichnungsmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik „Anleihe 2026/2031“.

Der Zinssatz liegt innerhalb der Spanne von 7,75 % – 8,50 % p. a. und wird voraussichtlich am 19. Oktober 2026 im Rahmen des Bookbuildings festgelegt und den Anleihegläubigern in einer Zins- und Volumenfestsetzungsmitteilung mitgeteilt. Die Zinsen werden halbjährlich jeweils zum 26. April und 26. Oktober eines jeden Jahres ausgezahlt (erstmalig am 26. April 2027).

Ja, die Emittentin hat das Recht, die Anleihe 2022/2027 vorzeitig zu kündigen und beabsichtigt, vorbehaltlich einer erfolgreichen Platzierung der neuen Anleihe 2026/2031, die Anleihe 2022/2027 zum oder nach dem 29. November 2026 zu 101 % des Nennbetrags – entsprechend einem Barausgleichsbetrag von 10,00 EUR je Schuldverschreibung – zzgl. aufgelaufener Stückzinsen zu kündigen.

Die neue Anleihe 2026/2031 soll vorrangig zur Refinanzierung der Anleihe 2022/2027 genutzt werden.

Im Falle einer Zuteilung des Umtauschangebots wird dem Anleger am voraussichtlichen Begebungstag (26. Oktober 2026) je umgetauschter Schuldverschreibung der Anleihe 2022/2027 eine Schuldverschreibung der neuen Anleihe 2026/2031 ins Depot eingebucht. Der Umfang der Zuteilung des Umtauschangebotes kann erst nach Ablauf der Angebotsfrist, spätestens am 19. Oktober 2026 mitgeteilt werden. Die Zuteilung der Schuldverschreibungen der neuen Anleihe 2026/2031 auf zum Umtausch angebotene Schuldverschreibungen der Anleihe 2022/2027 erfolgt dabei im freien Ermessen der Emittentin.

Detailliertere Informationen finden sich im Wertpapierprospekt vom 22. September 2026 und im Anleihe-Umtauschangebot 2026.

Bitte beachten:

  • Manche Depotbanken setzen das Ende der Umtauschfrist früher an, um die interne Bearbeitung zu gewährleisten. Achten Sie daher bitte auf die von Ihrer Bank zur Verfügung gestellten Informationen.
  • Die Bearbeitungsdauer für die Zustellung des Umtauschangebots kann abhängig von der depotführenden Stelle bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen auch telefonisch unter der Hotline +49 221-91 40 97 16 (Mo. – Fr. von 9 bis 18 Uhr) oder per E-Mail unter investors@katjesgreenfood.de zur Verfügung.

Disclaimer

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Auf den folgenden Seiten finden Sie zahlreiche Informationen zur Katjesgreenfood GmbH & Co. KG („Katjes Greenfood“) und den Wertpapieren des Unternehmens. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Verfügung.

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Der Kauf, die Zeichnung oder der Umtausch von Schuldverschreibungen der Katjes Greenfood darf ausschließlich auf der Grundlage des von der CSSF am 22. September 2026 gebilligten Wertpapierprospekts einschließlich etwaiger Nachträge erfolgen, der auf dieser Homepage erhältlich ist.

Die Billigung des Wertpapierprospekts durch die CSSF ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Potenzielle Anleger sollten den Wertpapierprospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen.

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